Rechtsprechung
VG Schleswig, 28.03.2022 - 1 B 5/22 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2022,10343) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 31.03.2010 - 8 C 12.09
Kontrolle; Rechtmäßigkeit; Gründe; Begründung; Rechtfertigung; Stilllegung; …
Auszug aus VG Schleswig, 28.03.2022 - 1 B 5/22
Erweist sie sich aus anderen als in dem Verwaltungsakt angegebenen Gründen als rechtmäßig, ohne dass sie durch den Austausch der Begründung in ihrem Wesen geändert würde, ist der Verwaltungsakt im Sinne des § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO nicht rechtswidrig (vgl. BVerwG, Urteil vom 31. März 2010 - 8 C 12.09 -, juris m. w. N.). - OVG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2014 - 13 B 1250/14
Untersagung des Inverkehrbringens von unverhüllten Lebensmitteln in einer …
Auszug aus VG Schleswig, 28.03.2022 - 1 B 5/22
Entgegen dieser Grundsätze ist keine Wesensänderung anzunehmen, wenn die Zwecke beider Ermächtigungsnormen so eng beieinanderliegen, dass ein Austausch ausnahmsweise möglich erscheint (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 26. November 2014 - 13 B 1250/14 -, juris Rn. 14 - 16). - OVG Schleswig-Holstein, 06.08.1991 - 4 M 109/91
Auszug aus VG Schleswig, 28.03.2022 - 1 B 5/22
Erweist sich nach der genannten Überprüfung der angefochtene Bescheid als offensichtlich rechtmäßig, so führt dies regelmäßig dazu, dass der Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung abzulehnen ist (vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 6. August 1991 - 4 M 109/91 -, juris Rn. 5), sofern auch ein besonderes öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehung besteht.